|
CE ist die Abkürzung für Communuates Européennes = Europäische Gemeinschaften.
Die neue Produktnorm gilt für ganz Europa und soll vergleichbare Bedingungen für alle Fensterbauer, Planer, Architekten und Nutzer schaffen. Maßgebliche Produktnorm für “Fenster
und Außentüren ohne Brand- und Rauchschutz” ist hier die EN 14351-1, die die europaweit einheitlichen Eigenschaften und Leistungsklassen, deren erforderlichen Prüfungen und
Nachweise, für diese Bauprodukte regelt. Im CE-Zeichen müssen nur die so genannten mandatierten Eigenschaften aufgelistet werden. Für unsere Fenster und Türen sind dies Widerstand
gegen Windlast, Wärmeschutz, Luftdurchlässigkeit,Schlagregensicherheit und Schallschutz.
|
Ab Februar 2010 muss die CE-Kennzeichnungspflicht angewendet werden. Konkret
bedeutet dies für die relevanten Bauprodukte, dass diese nur noch gehandelt werden dürfen, wenn sie das CE-Zeichen tragen. Die Kennzeichnung kann, muss aber nicht auf dem Produkt
erfolgen. Es ist auch möglich, die Kennzeichnung in den Begleitpapieren vorzunehmen. Der Hersteller dokumentiert damit das Vorhandensein der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und
das Vorhandensein der notwendigen Prüfzeugnisse.
|